AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und sonstigen geschäftlichen Beziehungen, die wir, SOLARIS green energy GmbH, mit unseren Kunden eingehen. Abweichende Vereinbarungen, auch widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurückgewiesen. Diese gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die SOLARIS green energy GmbH.

1. Vertragsgegenstand:

Die SOLARIS green energy GmbH plant und installiert Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher für private und gewerbliche Kunden.

2. Angebot und Vertragsabschluss:

Die Angebote der SOLARIS green energy GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag wird erst mit der Auftragsbestätigung durch die SOLARIS green energy GmbH wirksam.

3. Preise und Zahlungsbedingungen:

Die Preise für die Leistungen werden individuell vereinbart und sind in Euro angegeben. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Schecks und/oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftiger festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen.

Bei Verträgen im Privatbereich ist die Zahlung des fälligen Betrages zu 50 % bereits bei der Auftragserteilung fällig. Weitere 30 % des fälligen Betrages sind nach der Montage der Unterkonstruktion und Module fällig und die restlichen 20 % des fälligen Betrages nach der Installation der Batterie oder dem Wechselrichter und der Anmeldung beim Netzbetreiber.

4. Liefer- und Leistungszeit, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang:

- Die von SOLARIS green energy GmbH angegebenen Lieferfristen sind stets unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich ein Fixtermin vereinbart. Bei Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse haftet die SOLARIS green energy GmbH nicht. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegenden Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.

- Die SOLARIS green energy GmbH ist berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

- Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation und bei ausschließlicher Lieferung mit der Anlieferung der Liefergegenstände auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

5. Gewährleistung:

- Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

- Die SOLARIS green energy GmbH gewährleistet, dass die gelieferten und installierten Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher frei von Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

- Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich an die SOLARIS green energy GmbH mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der SOLARIS green energy durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile.

- Die SOLARIS green energy GmbH übernimmt, sofern nicht ausdrücklich als solche erklärt, keine Garantien. Insbesondere wird auch keine Garantie für bereits eigene errichtete Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern übernommen.

6. Haftung:

Die SOLARIS green energy GmbH haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die SOLARIS green energy GmbH beruhen. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum der SOLARIS green energy GmbH.

8. Datenschutz:

Die SOLARIS green energy GmbH ist verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Kundendaten vertraulich zu behandeln. Es wird versichert, dass die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, die SOLARIS green energy GmbH ist dazu gesetzlich verpflichtet wurden oder der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt.

9. Schriftformerfordernis:

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Staßfurt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Schlussbestimmung:

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten durch die SOLARIS green energy GmbH entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der jeweiligen Vertragsbeziehungen erforderlich ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung zunächst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck weitestgehend erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich eine regelungsbedürftige Lücke ergeben sollte.